Heute habe ich einen ganzen Tag der Frage nach Möglichkeiten zur Lizenzierung auf Open Source Basis gewidmet.
Generell ist natürlich klar, dass es auch beim Thema Open Source Bedarf an rechtlichen Grundlagen gibt, auf die sich Urheber und Nutzer stützen können. Im klassischen Sinne werden Werke aller Bereiche mit Lizenzen urheberrechtlich vor dem Ge-/Missbrauch durch unbefugte Personen geschützt. Die klassische Lizenz definiert sich als „die Überlassung von (Schutz-)Rechten eines Dritten (Lizenzgeber) an den Lizenznehmer, der das Recht dadurch nutzen kann (…). Für die Nutzung wird der Lizenznehmer i.d.R. eine pauschale oder preis- und/oder mengenabhängige Lizenzgebühr an den Lizenzgeber entrichten.“ Diese Definition beschränkt die Rechte des Lizenznehmers bei der Nutzung eines Rechtes oder Werkes bzw. macht seine Rechte abhängig von einer Gegenleistung. Im Gegensatz hierzu wurden für Open Source Projekte Lizenzen geschaffen, welche dem Nutzer zusätzliche Rechte im Umgang mit einem Werk einräumen anstatt ihn einzuschränken.
Vorreiter der Open Source Lizenzen im Softwarebereich war die bereits 1989 veröffentlichte GNU General Public License (GPL), die auch heute noch als das Standardwerk für Open Source Software Lizenzen eingesetzt wird. Ziel ist es hierbei eben jene Einschränkung der klassischen Lizenzen aufzuheben und dem User die folgenden vier Freiheiten einzuräumen:
- Das Programm darf für jeden Zweck ohne Einschränkung ausgeführt werden.
- Der Quellcode darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
- Das Programm darf kostenlos kopiert werde.
- Das veränderte Programm darf kostenlos verbreitet werden.
Einzige Bedingungen, die sich an diese Freiheiten knüpfen sind die Offenlegung des Quellcodes bei Weitergabe/Veränderung des Werkes, sowie die Forderung, dass Derivate ebenfalls unter die GPL fallen. Unter strenger Einhaltung dieser Bedingungen ist damit die Freiheit der GP-lizenzierten Software langfristig gesichert. Eine weitere Besonderheit der Open Source Lizenzen ist, dass sie vom User nicht zwingend akzeptiert werden müssen, da sie ja lediglich zusätzliche Rechte einräumen, nicht aber vorhandene einschränken.
In Anlehnung an die Lizenzierung von Open Source Software haben sich auch in anderen Bereichen Modelle entwickelt, die den Umgang mit Werken aus Musik, Wissenschaft, Literatur, Film, Fotografie uvm. regeln. Weit verbreitet ist hier die Creative Commons (CC) License: seit 2002 bietet die non-profit Organisation Creative Commons verschiedenen Lizenzmodelle an, innerhalb derer Einschränkungen des klassischen Copyright aufgehoben werden können, um Marketing-Materialien auch für kommerzielle bzw. öffentliche Nutzung zugänglich zu machen. Je nach Bedarf des Urhebers gibt es starke Abstufungen der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligem Vorbehalt der Rechte (Copyright) unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, bei denen also auf das Copyright völlig verzichtet wird.
Entsprechend der Open Source Definition regeln diese Lizenzen die namentliche Nennung des Urhebers, Nutzungsrechte sowie Fragen bezüglich Veränderung und Weitergabe des Werkes. Der Urheber hat bei der CC Lizenz die Wahl:
- Attribution: alle Rechte gehen an den Nutzer unter der Bedingung der Nennung des Urhebers bei Weiterverbreitung
- Noncommercial: alle Rechte gehen an den User; eine kommerzielle Nutzung des Werkes ist aber untersagt
- No Derivative Works: eine Nutzung des Werkes ist nur in seiner Ursprungsfassung er-laubt
- Share Alike: Nutzung, Verbreitung und Veränderung des Werkes ist nur unter gleichen Lizenzbedingungen erlaubt wie die des Ursprungswerkes.
Neben diesen Standardlizenzen existieren auch spezifischere Modelle, wie die Music Sharing License oder die Developing Nations License, die Nicht-Industriestaaten Derivate jeder Art erlaubt.
Beispiele für die Nutzung von Lizenzen:
Flickr beispielsweise ist derzeit beliebteste Datenbank im Netz zum Archivieren, Suchen und Austauschen von Fotografien. Der User hat dabei die Möglichkeit, seine Bilder privat zu verwalten oder öffentlich zugänglich zu machen, wobei bei Letzterem verschiedene Modelle der CC Lizenz zur Anwendung kommen. Das Ziel hinter dem Portal ist es, möglichst vielen Menschen Zugang zu vorhandenem Bildmaterial zu schaffen und Austausch und Verbreitung der Bilder zu forcieren.
Das open-access Medizin Journal PLoS hat alle seine Forschungsbeiträge unter die Creative Commons Attributions License gestellt, d.h. jedem ist eine freie Verwendung der Informationen erlaubt unter der Bedingung der Urhebernennung.
Ein spezielles Lizenzprojekt hat im April der britische Radio- und TV-Sender BBC gestartet: über die Creative Archive License Group möchte man in Kooperation mit Channel 4, the bfi und der Open University den Usern unbeschränkten Zugriff auf Bild-, Text- und Videoarchive ermöglichen. Eigens für dieses Projekt wurde die Creative Archive License entworfen, die Bestandteile der CC Lizenz um die Forderung nach respektvollem Umgang mit den Inhalten ergänzt und zunächst die Lizenzrechte auf das Vereinigte Königreich begrenzt.
Firefox setzt natürlich auf die Lizenzierung der Community Beiträge durch CC.
Bei der Umsetzung der Lizenzmodelle im Bereich des kommerziellen Open Source Marketing hat sich die Verwendung allerdings noch nicht so sehr durchgesetzt. So gehen beispielsweise bei Kampagnen wie dem Open Logo Project von Spreadshirt oder der ConverseGallery alle Urheberrechte vom Teilnehmer auf das jeweilige Unternehmen über.
Anhang: Eines der wohl bekantesten Beispiele - hätte ich an dieser Stelle beinhae schon vergessen - ist natürlich die Wikipedia, die unter der GNU Free Documentation License freies Kopieren, Verändern und Verwenden erlaubt.